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D-32832 Augustdorf

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Fax: 05237 - 97 90 98
kanzlei@ra-frank-pieper.de

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei ist fachspezifisch ausgerichtet.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Zahnarzthaftungsrecht.

Die Anzahl der zahnärztlichen Haftungsfälle nimmt an deutschen Gerichten stetig zu. Hintergründe hierfür sind zum einen die zunehmende Zahl zahnmedizinisch äußerst anspruchsvoller Eingriffe, welche naturgemäß auch mit einem höheren Risiko des Fehlschlagens behaftet sind, und zum anderen leider auch teilweise fehlende ausreichende fachliche Kompetenzen der behandelnden Zahnärzte.

Andererseits ist auch zu beobachten, dass heute viele zahnmedizinische Maßnahmen nicht mehr dem Ziel der Befreiung von Schmerzen oder der Funktionalität dienen, sondern ästhetische Belange im Vordergrund stehen und die Patienten ein kritisches Bewusstsein bezüglich der Qualität der aufwändigen und meist teureren Zahnbehandlung entwickelt haben. Fehlerhafte Behandlungsergebnisse werden nicht mehr widerspruchslos hingenommen. Das lange Jahre zu beobachtende „blinde“ Vertrauen in die zahnärztliche Kunst des Behandlers schwindet zusehens.

Wenn der Patient zu der Auffassung gelangt ist, dass die Behandlung seines Zahnarztes – möglicherweise trotz diverser Nachbehandlungen – nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat, stellt sich für ihn zwangsläufig die Frage, welche weitere Vorgehensweise seinen Interessen am dienlichsten ist. Dem Patienten steht hier eine Vielzahl von Möglichkeiten offen.

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Das Arzthaftungsrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete und erfordert neben juristischen und medizinischen Kenntnissen auch ein gehöriges Maß an Einfühlungsvermögen.
Wie Sie den vorstehenden Ausführungen entnehmen können, haben sämtliche aufgeführten Vorgehensweisen zahlreiche Vor- und Nachteile. Hinzu kommen weitere positive sowie negative Aspekte der denkbaren Vorgehensweisen, die an dieser Stelle naturgemäß nicht erschöpfend dargelegt werden können.

In jedem Fall sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts versiert ist und über entsprechende Kompetenzen/Erfahrung verfügt.
Er sollte allerdings nicht nur über juristische Fachkenntnisse verfügen, sondern auch über die Bereitschaft, sich in medizinische Fragestellungen einzuarbeiten. Ferner bedarf es im Idealfall einer qualifizierten fachmedizinischen Unterstützung.
Um hier interdisziplinär das erforderliche Fachwissen bereitstellen zu können und ein umfassendes Leistungsspektrum zu bieten, sind wir eine Kooperation mit

eingegangen.

Insbesondere auf dem haftungsträchtigen Gebiet der Implantologie sind unsere Kooperationspartner seit Jahren erfolgreich national und international tätig. Herr Dr. med. dent. Plöger zählt auf dem Gebiet der Implantologie zu den renommiertesten Zahnärzten deutschlandweit und auch international. Herr Dr. Plöger hält neben seiner Behandlertätigkeit Vorträge auf zahlreichen nationalen sowie internationalen Kongressen und veranstaltet regelmäßig Fortbildungen für Zahnärzte auf dem Gebiet der Implantologie. Er ist darüber hinaus seit vielen Jahren als Gerichtsgutachter tätig.

Wir sind folglich in der Lage, für den Patienten/Mandanten die Beratung und die Bearbeitung des Mandates quasi aus einer Hand zu gewährleisten. Durch einen permanenten Informationsaustausch zwischen Juristen und Zahnmedizinern werden Informationsdefizite vermieden. Ein Maximum an Effektivität im Sinne einer erfolgreichen Mandatsbearbeitung für den Mandanten ist die Folge.

Auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten sind wir aufgrund unserer Kooperation in der Lage, Ihnen zunächst in Form einer Gebührenvereinbarung einen „überschaubaren“ Kostenrahmen für die Erstberatung sowohl hinsichtlich der zahnärztlichen als auch der juristischen Beurteilung zu präsentieren:

Dieser Gesamtbetrag beinhaltet folgende Leistungen im Rahmen der Erstberatung:

Nicht enthalten sind Kosten für möglicherweise zum Zwecke einer vollständigen Beurteilung erforderliche Röntgen- oder CT-Aufnahmen. Diese müssen von den Kooperationspartnern ggf. gesondert berechnet werden.